FAQ

1. Werden die hier aufgeführten Kurse von meiner Landesärztekammer anerkannt?  
2. Werden die hier angebotenen Kurse von meiner KV anerkannt?  
3. Muss ich mich selbst um meine Anerkennung des Anbieters für meine zuständige Ärztekammer und/oder KV bemühen?  
4. Wie kann ich die Gebühr bezahlen?  
 

 

 

1. Werden die hier aufgeführten Kurse von meiner Landesärztekammer anerkannt?  
 
Nach Mitteilungen der Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet werden die von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildungskurse von allen anderen Landesärztekammern anerkannt. Die Grundlagen der Fortbildungen bilden die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien der Bundesärztekammer. Somit ist gewährleistet, dass sich alle Landesärztekammern in den anerkannten Weiterbildungsteilen gegenseitig anerkennen. Alle hier angebotenen Kurse sind von der Landesärztekammer Hessen anerkannt und werden somit von allen anderen Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet ebenfalls anerkannt.

 

2. Werden die hier angebotenen Kurse von meiner KV anerkannt? TOP
 
Alle hier angebotenen Kurse werden von der KV Hessen anerkannt. Den üblichen Gepflogenheiten entsprechend werden die Kurse ebenfalls auch von allen anderen KVen nach einer Rückbestätigung durch die KV Hessen anerkannt.

 

3. Muss ich mich selbst um eine Anerkennung des Anbieters bei meiner zuständigen Ärztekammer und/oder KV bemühen? TOP
 
Nein
, die jeweiligen Landesärztekammern und die KVen holen die entsprechenden Informationen und Nachweise bei der Landesärztekammer des Anbieters (in diesem Falle Landesärztekammer bzw. KV Hessen) ein.

 
4. Wie kann ich die Gebühr bezahlen? TOP

a)
per Überweisung auf das angegebene Konto,
b) Barzahlung gegen Beleg bei den Veranstaltungen nach vorherigen schriftlicher Anmeldung.

 



 
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